Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind auf alle Verträge über Sach- und Dienstleistungen («Produkte»/»Leistungen») anwendbar, welche die InfiniteNet GmbH gegenüber ihren Vertragspartnern («Kunde/Kunden») erbringt. Vorbehältlich spezifischer Bestimmungen sind die AGB gleichermassen gegenüber natürlichen und juristischen Personen, welche die bezogenen Leistungen für geschäftliche oder hoheitliche Zwecke verwenden («Geschäftskunden») sowie für natürliche Personen, welchen die bezogenen Leistungen zum privaten oder familiären Konsum dienen («Privatkunden»), anwendbar.

1.2 Information und Zustimmung

InfiniteNet GmbH informiert alle Kunden anlässlich des Abschlusses eines Vertrags über diese AGB. Zusätzlich sind die AGB jederzeit unter www.infinitenet.ch/agb einsehbar.
Durch Inanspruchnahme oder Annahme von Produkten oder Leistungen von InfiniteNet GmbH durch den Kunden in Kenntnis des Bestehens dieser AGB erklärt dieser seine Zustimmung zur Anwendbarkeit dieser AGB. Die nicht ausdrückliche Ablehnung dieser AGB innert 3 Tagen seit Kenntnisnahme gilt für Geschäftskunden ebenfalls als Zustimmung.
Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts seitens des Kunden anlässlich dessen Zustimmung gelten diese AGB auch rückwirkend auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Änderungen dieser AGB werden für den Kunden verbindlich, wenn er der Änderung nicht innert 3 Tagen seit Zustellung oder Kenntnisnahme der veränderten AGB widerspricht.
Die Beweislast für die fehlende Zustimmung zu diesen AGB trägt der Kunde.
Die Geltung allfälliger Kunden-AGB wird ausdrücklich wegbedungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Bei individuell ausgehandelten Verträgen gilt die Übersendung des jeweiligen Angebots (Offerte) an den einzelnen Kunden als Dienstleistungsvertrag. Andere Unterlagen, die im Rahmen von Vertragsverhandlungen übergeben werden, wie z.B. Dokumentationen, gelten juristisch nicht als Angebot (Offerte) bzw. Dienstleistungsvertrag und sind nicht bindend, es sei denn, InfiniteNet GmbH hat dies schriftlich zugesichert. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebots (Offerte) durch beide Parteien zustande. Als Unterzeichnung gilt auch die Zustellung des unterzeichneten Angebots (Offerte) in digitaler Form (z.B. als PDF mit eingescannten Unterschriften) per E-Mail. Sofern in dem übermittelten Angebot (Offerte) nicht anders vermerkt, hält sich InfiniteNet GmbH für 30 Tage an ein Angebot (Offerte) gebunden.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Bei individuell ausgehandelten Verträgen gilt die Übersendung des jeweiligen Angebots (Offerte) an den einzelnen Kunden als Dienstleistungsvertrag. Andere Unterlagen, die im Rahmen von Vertragsverhandlungen übergeben werden, wie z.B. Dokumentationen, gelten juristisch nicht als Angebot (Offerte) bzw. Dienstleistungsvertrag und sind nicht bindend, es sei denn, InfiniteNet GmbH hat dies schriftlich zugesichert. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebots (Offerte) durch beide Parteien zustande. Als Unterzeichnung gilt auch die Zustellung des unterzeichneten Angebots (Offerte) in digitaler Form (z.B. als PDF mit eingescannten Unterschriften) per E-Mail. Sofern in dem übermittelten Angebot (Offerte) nicht anders vermerkt, hält sich InfiniteNet GmbH für 30 Tage an ein Angebot (Offerte) gebunden.

  1. Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung der InfiniteNet GmbH über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserweiterungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Auswirkung auf die unterstützte IT-Umgebung.
  2. Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang.
  3. Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern.
  4. Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der von InfiniteNet GmbH vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen
  5. Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  6. Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backups.
  7. Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Mitarbeiter der InfiniteNet GmbH zu den Räumlichkeiten des Kunden; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter der InfiniteNet GmbH im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von ausreichenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden.
  8. Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von InfiniteNet GmbH, beziehungsweise den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte.
  9. Unterstützung der InfiniteNet GmbH: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung der InfiniteNet GmbH, Ausführung der von der InfiniteNet GmbH dem Kunden zugewiesenen Arbeiten.
  10. Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen.
  11. Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten.
  12. Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern.
  13. Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung.
  14. Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Übergabe; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen.
  15. Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen.

4. Leistungsumfang und Leistungsstörungen

4.1 Leistungsumgang und Support

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet falls vereinbart das Service-Level-Agreement (SLA) sowie die Kosten der Dienstleistungen.
Soweit im Dienstleistungsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, beinhalteten die Dienstleistungen folgende Support-Leistungen:

  • Support während den Geschäftszeiten (vgl. Ziff. 6 unten)
  • Entgegennahme und Prüfung von Fehlermeldungen während den Geschäftszeiten
  • Fehler- und Störungsbeseitigung gemäss vereinbartem SLA

Weitergehende Support-Leistungen werden separat und nach Stundenansatz in Rechnung gestellt. Die geltenden Stundenansätze sind der Ziffer 7.1 zu entnehmen.

4.2 Leistungsstörungen

Die Kunden sind verpflichtet, InfiniteNet GmbH Funktionsausfälle, -beeinträchtigungen oder -störungen unverzüglich per Telefon oder E-Mail und so genau wie möglich anzuzeigen.

5. Erfüllungsort

Soweit sich der Erfüllungsort der vertraglichen Leistungen weder aus dem Vertragsgegenstand ergibt (so z.B. bei der Wartung stationärer IT-Anlagen), noch ausdrücklich vereinbart worden ist, sind sämtliche Sach-, Geld- und Dienstleis-tungen von und gegenüber InfiniteNet GmbH an ihrem Sitz zu erfüllen.

6. Geschäftszeiten

Als Geschäftszeiten gelten die Wochentage von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17:00 Uhr MEZ/MESZ mit Ausnahme der nationalen, kantonalen und kommunalen Feiertage am Sitz der InfiniteNet GmbH.

7. Vergütung

7.1 Höhe der Vergütung

Die Vergütung für alle vertraglichen Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. InfiniteNet GmbH ist berechtigt, ihre Preise jederzeit zu ändern.
Hat InfiniteNet GmbH eine vom Kunden beantragte oder angenommene Leistung erbracht, ohne dass zuvor die vom Kunden zu zahlende Vergütung festge-legt wurde, so gilt bei Sachleistungen der durchschnittliche Marktpreis für End-kunden als vereinbart. Der von InfiniteNet GmbH gegenüber anderen Kunden in Rechnung gestellte Preis wird als durchschnittlicher Marktpreis vermutet.
Für Dienstleistungen der InfiniteNet GmbH, die während der Geschäftszeiten der InfiniteNet GmbH (vgl. Ziff. 6 oben) erbracht werden, gelten mangels anderweiti-ger Vereinbarung folgende Stundensätze (exkl. Mehrwertsteuer) als vereinbart:

Projektleiter:   CHF 190.00 / Std.
Support:   CHF 190.00 / Std.
Dienstleistungen durch Dritte:   gem. Vereinbarung

Für Dienstleistungen, welche im Interesse des Kunden, insbesondere wegen zeitlicher Dringlichkeit oder infolge des gewünschten Zeitfensters, ausserhalb der Geschäftszeiten erbracht werden, ist zuzüglich zu diesen Stundensätzen ein Zuschlag in Höhe von 50% des jeweiligen Stundensatzes (exkl. Mehrwertsteuer) pro Arbeitsstunde geschuldet.
Dienstleistungen werden im Viertelstundentakt abgerechnet und aufgerundet (d.h. jede angebrochene Viertelstunde wird mit 25% des anwendbaren Stundensatzes in Rechnung gestellt).
Die erbrachten Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Einzelvertrag kein anderer Zahlungsmodus vorgesehen ist.

7.2 Mehrwertsteuer

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mehrwertsteuer in der vereinbarten und an InfiniteNet GmbH zu zahlender Vergütung nicht enthalten und wird bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.3 Spesen und Nebenkosten

Spesen und Nebenkosten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Spesen und Nebenkosten, die zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind (z.B. Transportkosten), können dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt für die Hauptleistung in Rechnung gestellt werden.

Die An- und Abreise zum bzw. vom durch den Kunden bestimmten Einsatzort wird mit dem für die jeweilige Leistung geltenden Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Für die Entschädigung der Reisezeit kann InfiniteNet GmbH anstelle der üblichen Konditionen eine Pauschale festlegen, die sowohl den Zeitaufwand als auch die Spesen abdeckt.

7.4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Soweit nicht anders vereinbart, ist InfiniteNet GmbH berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen von einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung durch den Kunden abhängig zu machen, ohne dass der Kunde einen Skontoabzug von der vereinbarten Vergütung vornehmen kann.

Der Kunde hat die ihm in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Zahlungsfrist keinen Widerspruch, so gilt dies als Einverständnis mit der Rechnungslegung. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist kann InfiniteNet GmbH einen Verzugszins von 5% p.a. geltend machen.

Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, so werden sämtliche zu Gunsten von InfiniteNet GmbH bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Eigentumsvorbehalt (Ziff. 13.7 unten) und das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung (Ziff. 19.3 unten) erstrecken sich in diesem Fall auf alle Vertragsverhältnisse zwischen InfiniteNet GmbH und dem in Verzug befindlichen Kunden.

Darüber hinaus kann InfiniteNet GmbH nach Setzung einer Nachfrist nach eigener Wahl entweder

  1. am Vertrag festhalten, die ausstehende Forderung nebst Verzugsschaden einklagen und die weitere Leistungserbringung bis zur ordnungsgemäßen Zahlung verweigern oder
  2. am Vertrag festhalten, auf Zahlung der ausstehenden Forderung nebst Verzugsschaden klagen und die weitere Leistungserbringung endgültig einstellen oder
  3. vom Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte zurückverlangen und für die bereits erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung vollumfänglich als Schadenersatz in Rechnung stellen.

In den Fällen 2. und 3. kann InfiniteNet GmbH zudem zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entgangenen zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der zu diesem Zeitpunkt noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Leistungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.

Darüber hinaus können für die Deaktivierung wie auch für die Reaktivierung der Dienstleistungen können Kosten für den Kunden anfallen.

8. Subunternehmer und - Auftragnehmer

InfiniteNet GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Subunternehmer und/oder Unterauftragnehmer beizuziehen. Dabei wird vermutet, dass der Einsatz von Subunternehmern und/oder Unterauftragnehmern im Interesse des Kunden liegt (zur Haftung vgl. Ziff. 17 unten).

9. Erstellung von Onlineshops

9.1 Vertragsinhalt

Onlineshops werden innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens nach den Wünschen des Kunden erstellt. Soweit der Kunde keine ausdrücklichen Instruktionen erteilt hat, ist InfiniteNet GmbH ohne vorgängige Mitteilung dazu berechtigt, dieses Produkt nach eigenem Ermessen im Interesse des Kunden auszugestalten.

InfiniteNet GmbH ist dazu berechtigt, auf von ihnen erstellten Onlineshops einen Hinweis auf ihre Firma und ihre Urheberschaft sowie einen Link auf ihre eigenen Websites anzubringen.

9.2 Immaterialgüterrechte

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart bleibt InfiniteNet GmbH Inhaber sämtlicher Immaterialgüterrechte, welche in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Kunden entstanden oder erworben worden sind. Dem Kunden ist die Verwendung dieser Produkte daher nur im Rahmen der bestehenden vertraglichen Vereinbarung gestattet (Lizenzvertrag). Für jede nicht vorgesehene oder nicht vorgängig vereinbarte Verwendung ist die vorgängige schriftliche Zustimmung von InfiniteNet GmbH erforderlich.

9.3 Lieferung und Annahme

Der Kunde soll unmittelbar nach Lieferung des erstellten Produkts sorgfältig und umfassend prüfen, ob dieses seinen Anforderungen entspricht. Vor der Vervielfältigung von Grafiken hat der Kunde einen Probedruck in den entsprechenden Grössenverhältnissen vorzunehmen.

Das Produkt gilt durch den Kunden als genehmigt, soweit die mangelhaften Produkteigenschaften nicht innert 7 Tagen schriftlich oder per E-Mail nach der Ablieferung beanstandet werden.

Erfüllt das Produkt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften nicht oder sind Instruktionen des Kunden nicht eingehalten worden, so nimmt InfiniteNet GmbH eine unentgeltliche Nachbesserung vor, sofern das Produkt noch nicht genehmigt worden ist. Soweit eine solche Nachbesserung möglich ist, hat der Kunde weder einen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Preises noch auf Ersatz der Kosten für eine allfällige Ersatzvornahme durch eine Drittperson.

9.4 Rechtmässige Verwendung

Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Produkte nur rechtmässig zu verwenden, insbes. keine Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen und keine unlautere Massenwerbung zu versenden. Bei unrechtmässiger Verwendung von durch InfiniteNet GmbH hergestellten Produkten durch den Kunden sind Erstere zur sofortigen Vertragsauflösung gegen volle Entschädigung berechtigt.

10. Programmierung, Herstellung neuer und Modifikation Bestehender Software

Für die Programmierung sowie für die Herstellung und Änderung von Software für den Kunden gilt Ziff. 9 sinngemäss. Da es sich bei diesen Leistungen nicht um standardisierte Produkte handelt, haftet InfiniteNet GmbH nur für die sorgfältige Entwicklungstätigkeit, nicht hingegen für einen Erfolg. Dem Kunden zur Verwendung überlassene Programme und deren Datenträger dürfen ohne Zustimmung von InfiniteNet GmbH nicht vervielfältigt, Dritten veräussert oder kundenintern durch mehr Personen als vereinbart und ursprünglich vorgesehen verwendet werden.

11. Hosting, Website- und Serverbetrieb

InfiniteNet GmbH kann zur Erfüllung dieser Leistungen die IT-Infrastruktur von Drittunternehmen in Anspruch nehmen. Soweit InfiniteNet GmbH beim Vertragsabschluss auf die Zusammenarbeit mit diesem Drittunternehmen hinweist, sind für die Kunden die Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Drittunternehmens verbindlich. Hat InfiniteNet GmbH im Einverständnis mit dem Kunden Leistungen eines Drittanbieters in Anspruch genommen, so kann der Vertrag mit InfiniteNet GmbH durch den Kunden nicht vor Ablauf der auf die Leistungen dieses Drittanbieters anwendbaren Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Soweit eine Vertragsverletzung auf einer Pflichtverletzung seitens des bekannt gegebenen Drittunternehmens beruht, haftet InfiniteNet GmbH nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des entsprechenden Drittunternehmens, nicht hingegen für dessen Pflichtverletzungen. Soweit dem Kunden gegenüber dem fehlbaren Drittunternehmen kein direkter Anspruch zusteht, tritt InfiniteNet GmbH ihre entsprechenden Schadenersatzansprüche dem Kunden ab.

Für die Funktionsfähigkeit des Internets, des Netzwerks und andere nicht im Einflussbereich von InfiniteNet GmbH liegende Faktoren können diese nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das vereinbarte Entgelt bleibt auch dann geschuldet, wenn die Website oder der Server aufgrund einer ausserhalb des Machtbereichs von InfiniteNet GmbH liegenden Störung zwischenzeitlich gar nicht oder nicht einwandfrei betrieben werden kann.

Im Übrigen finden auf Hosting, Website- und Serverbetrieb die Bestimmungen betreffend Servicearbeiten und andere Dienstleistungen (Ziff. 9 oben) sinngemäss Anwendung.

12. Servicearbeiten und andere Dienstleistungen

12.1 Bereitschaftsdienst / Reaktionszeit

InfiniteNet GmbH bemüht sich darum, Anfragen betreffend Servicearbeiten und alle anderen Dienstleistungen («Servicearbeiten») so rasch als möglich zu erledigen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist InfiniteNet GmbH nicht dazu verpflichtet, Servicearbeiten zu erledigen oder dabei eine bestimmte Reaktionszeit einzuhalten. Eine solche Pflicht kann insbesondere nicht aus der Erledigung vorheriger Servicearbeiten abgeleitet werden.

Sichert InfiniteNet GmbH dem Kunden ausdrücklich eine maximale Reaktionsfrist zu, so ist sie dazu verpflichtet, dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der vereinbarten Reaktionsfrist einen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, welcher sich während der üblichen Bürozeiten um die sorgfältige und fachgerechte Problembehebung bemüht. Die tatsächliche Behebung eines festgestellten und behandelten Problems kann nicht garantiert werden.

12.2 Nachbesserungsrecht des Kunden

Sind die ausgeführten Servicearbeiten nach der Ansicht des Kunden mangelhaft, so hat er dies InfiniteNet GmbH innert 7 Tagen seit Ausführung der entsprechenden Arbeit schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen, andernfalls gelten diese Mängel als genehmigt. Bei rechtzeitiger und begründeter Mitteilung behebt bzw. korrigiert InfiniteNet GmbH mangelhaft ausgeführte Servicearbeiten kostenlos. Bei Nachbesserung der Servicearbeiten innert angemessener Frist steht dem Kunden kein Anspruch auf Preisnachlass oder Ersatzvornahme der Servicearbeiten durch einen Dritten auf Kosten von InfiniteNet GmbH oder auf Schadenersatz zu.

13. Verkauf von Hard- und Software und anderen Ver-kaufsgegenständen

13.1 Vertragsabschluss, Produktinformationen und Verfügbarkeit

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch InfiniteNet GmbH zustande. Von InfiniteNet GmbH bekannt gemachte Produktinformationen sind verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn sie in einer individuellen Offerte enthalten sind, nicht hingegen, wenn sie einer allgemeinen Bekanntmachung (Werbeprospekt, Onlineshop, allgemeines Kundenanschreiben, etc.) enthalten sind.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich bestellte Verkaufsgegenstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grundsätzlich nicht im Lagerbestand von InfiniteNet GmbH befinden, sondern anlässlich der Bestellung bei einem Drittlieferanten beschafft werden. InfiniteNet GmbH kann keinen Einfluss auf die künftige Verfügbarkeit von Produkten nehmen, welche sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in ihrem Lager befinden. Bis zur Lieferung der bestellten Produkte durch den Drittlieferanten steht der Vertrag daher unter der auflösenden Bedingung, dass InfiniteNet GmbH das bestellte Produkt zu den bisherigen Konditionen vom Drittlieferanten beziehen kann.

13.2 Vergütung

Beim für den Verkauf von Hardware vereinbarten Preis sind Kosten und Aufwand für die Installation erforderlicher Software und Treiber nicht inbegriffen. Beim Verkauf von Software ist der Aufwand für deren Installation nicht inbegriffen.

13.3 Instruktionen und Bedienungsanleitungen

Bedienungsanleitungen und andere schriftliche Instruktionen werden dem Kunden insoweit in Papierform geliefert, als solche seitens der Lieferanten von InfiniteNet GmbH geliefert worden sind. Der Kunde erklärt sich daher dazu bereit, bei Fehlen, Unvollständigkeit oder Widersprüchlichkeit entsprechender schriftlicher Dokumentationen die Online zugänglichen Instruktionen zu konsultierten.

Persönliche Instruktionen zur Verwendung, Modifizierung und Wartungen gelieferter Verkaufsgegenstände sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und werden auf Wunsch gegen separate Vergütung vorgenommen.

13.4 Stornierung / Umtausch / Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe.

Der Kunde hat Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe bei Mängeln an der Kaufsache im Rahmen der anwendbaren Garantiebestimmungen (siehe Ziff. 14 unten). Im Falle eines mangelhaften Produkts kann der Kunde die InfiniteNet GmbH beauftragen, die Rücksendung an den Hersteller und die Formalitäten für den Austausch des Produkts zu übernehmen. Die damit verbundenen Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Zu anderweitig begründetem Umtausch oder Rückgabe sowie zur Stornierung ist der Kunde nach erfolgter Bestellung ohne ausdrückliche Zustimmung von InfiniteNet GmbH nicht berechtigt.

13.5 Lieferung

InfiniteNet GmbH liefert Produkte, welche sich im Zeitpunkt der Bestellung in ihrem Lager befinden, innert 10 Tagen nach Bestellungseingang aus. Sich nicht an Lager befindliche Produkte werden spätestens innert 10 Tagen nach Zustellung durch den Drittlieferanten dem Kunden ausgeliefert. Eine Maximaldauer der Lieferfrist des Drittlieferanten wird nicht garantiert.

Nimmt der Kunde die bestellten Produkte nicht innerhalb von 20 Tagen nach der ersten Aufforderung zur Abholung bzw. dem ersten erfolglosen Zustellversuch ab, so ist InfiniteNet GmbH berechtigt, ohne weitere Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Anstelle der Geltendmachung des tatsächlichen Schadens ist InfiniteNet GmbH auch berechtigt, dem Kunden 20% des Kaufpreises als pauschalisierte Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen.

13.6 Lizenzgebühren

Der Kunde verpflichtet sich, die im Einzelvertrag bestimmten Lizenzgebühren (Einmallizenzgebühren und/oder wiederkehrende Lizenzgebühren) zu bezahlen. Lizenzgebühren sind lediglich Entschädigungen für die Erteilung des Nutzungsrechts und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen wie zum Beispiel Wartung und Support. Einmallizenzgebühren können nach Vertragsabschluss von der InfiniteNet GmbH in Rechnung gestellt werden. Wiederkehrende Lizenzgebühren werden mangels anderer Abrede für jedes Kalenderjahr im Voraus zur Zahlung fällig.

13.7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller durch den Kunden geschuldeten Forderungen verbleiben alle gelieferten Produkte im Eigentum von InfiniteNet GmbH.

13.8 Software / Lizenzvertrag

Durch den Kauf von Software von Drittherstellern kommt kein Lizenzvertrag zwischen InfiniteNet GmbH und dem Kunden zustande. Inhalt und Umfang des Nutzungsrechts des Kunden von Immaterialgüterrechten des Herstellers bzw. Urhebers der Software richten sich ausschliesslich nach dessen Lizenzbestimmungen. Der Kunde allein ist für die Einhaltung der lizenzvertraglichen Pflichten gegenüber dem Hersteller bzw. Urheber der Software verantwortlich. InfiniteNet GmbH übernimmt keine Verantwortung für die unrechtmässige Verwendung und Weiterverbreitung der Software durch den Kunden.

Mit dem Kauf oder der Miete der Software erklärt sich der Kunde mit den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers einverstanden, insbesondere mit der Einhaltung der Microsoft Dienstanbieter- Nutzungsrechte (Services Provider Use Rights (SPUR)) im Falle von über das Microsoft Services Provider License Agreement (SPLA) erworbenen Produkte, mit dem Microsoft Cloud Agreement (Gültigkeit gemäss Microsoft) und dem Microsoft Customer Agreement im Falle von Lizenzen aus dem Microsoft Cloud Platform System. Der Kunde bevollmächtigt InfiniteNet GmbH, die entsprechenden Lizenzbestimmungen im Namen des Kunden zu akzeptieren.

14. Garantierechte des Kunden bei Kauf- und Wertver-trägen

14.1 Anwendbarkeit der Herstellergarantie und Ausschluss der ge-setzlichen Gewährleistungsbestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Rechte des Kunden bei jeglicher Mangelhaftigkeit körperlicher Vertragsgegenstände abschliessend und ersetzen die Gewährleistungsbestimmungen nach Art. 197 ff. und Art. 365 ff. OR. Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, namentlich das Recht des Kunden auf Wandelung und Minderung sowie die Haftung für Mangelfolgeschäden, werden wegbedungen.

Die Garantie- und Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers des erworbenen Produkts («Herstellergarantie»). Der Kunde erklärt sich durch seine Bestellung mit der Herstellergarantie einverstanden.

14.2 Hardware

Fehlen Herstellergarantiebestimmungen, sind diese unklar, unvollständig oder nicht anwendbar, so hat InfiniteNet GmbH rechtzeitig gerügte Sachmängel an der Hardware gegenüber Geschäftskunden innerhalb eines Jahres und gegenüber Privatkunden innerhalb von zwei Jahren ab dem Lieferdatum («Garantiefrist«) nach ihrem Ermessen entweder unentgeltlich zu reparieren oder einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Reparatur und Ersatz mangelhafter Hardware führen zu keiner Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist. Für Hardware, bei welcher der Kunde Kenntnis hat, dass sie vor dem Verkauf bereits durch Dritte genutzt worden ist (Occasionsprodukte), beträgt die Garantiefrist drei Monate. Der übliche Verschleiss, welcher sich insbesondere bei Akkus, anderen Batterien, Lampen und dergleichen bereits vor Ablauf dieser einjährigen Gewährleistungsfrist bemerkbar machen kann, gilt nicht als Sachmangel.

Der Kunde hat auf jeden Fall die Rügefrist nach Ziff. 14.4 einzuhalten. Mangels abweichender Garantiebestimmungen hat der Kunde während der Ausführung der Reparaturarbeiten und während der Beschaffungszeit von Ersatzgeräten und Ersatzbestandteilen («Wartezeit») weder Anspruch auf ein Ersatzgerät noch auf Vergütung der durch diese Wartezeit entstandenen Kosten für den Ausfall der Hardware. Eigenständige Reparaturen nimmt InfiniteNet GmbH innerhalb von 30 Tagen vor. Für die Wartezeit bei Reparaturen und Lieferung von Ersatzhardware durch Dritte kann keine Verantwortung übernommen werden.

14.3 Software

Die Qualität der von Drittherstellern produzierten Software kann InfiniteNet GmbH nicht beeinflussen. Jegliche Haftung für durch Dritte hergestellte Software wird deshalb wegbedungen. InfiniteNet GmbH gibt dem Kunden niemals eine Zusicherung, dass die Software mit der neuen oder bestehenden Hardware des Kunden kompatibel ist. InfiniteNet GmbH tritt allfällige ihnen gegenüber dem Dritthersteller oder Dritthändler zustehende Gewährleistungsrechte dem Kunden ab.

14.4 Rügefrist

Durch den kaufenden Kunden festgestellte Mängel, für welche InfiniteNet GmbH gewährleistungspflichtig ist, sind innert 7 Tagen seit Feststellung des Mangels schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Andernfalls gelten entsprechende Mängel als genehmigt und sämtliche Gewährleistungs- und Garantierechte als verwirkt.

15. Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden

Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Hardware- oder Softwareprodukte unsachgemäss behandelt, selbst verändert oder repariert oder solche Handlungen durch nicht von InfiniteNet GmbH autorisierte Dritte vornehmen lässt, verliert er sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. Überdies kann InfiniteNet GmbH den dadurch verursachten, zusätzlichen Aufwand zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung stellen.

16. Andere Leistungen

Erbringt InfiniteNet GmbH Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Kategorien nach Ziff. 9-13 dieser AGB fallen, so finden diejenigen Klauseln dieser Bestimmungen Anwendung, welche dem zu regelnden Sachverhalt aufgrund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sachverhalte am nächsten sind.

17. Haftung für Vertragsverletzungen gegenüber dem Kunden

InfiniteNet GmbH verpflichtet sich dazu, alle ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und nach den anerkannten Leistungsstandards zu erfüllen. Sie haften für den unmittelbaren Schaden an den Vertragsgegenständen (Produkten), welchen sie ihren Kunden durch die Ausführung ihrer vertraglichen Leistungen infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung verursachen. Für alle übrigen Schäden, namentlich für Schäden an Eigentum des Kunden und Dritter, für entgangenen Gewinn des Kunden sowie für sonstige Mangelfolgeschäden haftet InfiniteNet GmbH ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Bei der Beiziehung von Subunternehmern und/oder Unterauftragnehmern haftet InfiniteNet GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädigung in Bezug auf die Auswahl und Instruktion der beigezogenen Drittpersonen. Es wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunternehmern und Unterauftragnehmern durch das Interesse des Kunden geboten war.

18. Vertraulichkeit, Datenschutz und Lauterkeit

18.1 Datenschutz

Alle Vertragsparteien halten sich bei der Bearbeitung und Aufbewahrung sämtlicher Daten der anderen Vertragsparteien an die Bestimmungen des Datenschutzrechts.

Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf unserer Website unter www.infinitenet.ch/impressum-datenschutz einsehbar.

18.2 Vertraulichkeit

Alle Vertragspartner verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und allfällige beigezogene Hilfspersonen, Subunternehmer und -auftragnehmer gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannter Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des Vertragspartners beziehen und ihnen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zugänglich werden, anzuhalten.

Mangels abweichender Vereinbarung ist InfiniteNet GmbH unter Wahrung allfälliger Geschäftsgeheimnisse dazu berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen sowie das Bestehen eines entsprechenden Vertragsverhältnisses zwecks Referenzangabe Dritten bekannt zu geben oder zu veröffentlichen.

19. Vertragsdauer und -auflösung

19.1 Vertragsdauer

Die Vertragsdauer von Dauerschuldverhältnissen richtet sich nach der Einzelvereinbarung. Mangels anderer Abrede können alle unbefristeten Dauerschuldverhältnisse unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Monat aufgelöst werden.

19.2 Untergang und Beschädigung des Vertragsgegenstands vor Ablieferung

Geht der Vertragsgegenstand vor Ablieferung an den Kunden ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln durch InfiniteNet GmbH unter oder wird dieser beschädigt, so ist InfiniteNet GmbH dennoch zum Ersatz ihrer Aufwendungen durch den Kunden berechtigt. Bei einer Werteinbusse von weniger als der Hälfte hat der Kunde, den durch die Beschädigung verursachten, zusätzlichen Aufwand zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt zu bezahlen. Bei einer Werteinbusse von mindestens der Hälfte des Werts des Endprodukts steht dem Kunden das Wahlrecht zu, ob er die zusätzlichen Kosten trägt und auf der gehörigen Vertragserfüllung besteht oder ob er gegen Entschädigung der angefallenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktritt.

19.3 Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

Aus wichtigem Grund können Dauerschuldverhältnisse ex nunc und Einmalschuldverhältnisse ex tunc ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, welche zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:

Wenn der Vertrag ohne Verschulden der kündenden Vertragspartei nicht oder nur unter erheblichem Mehraufwand erfüllt werden könnte (Ziff. 19.2 bleibt vorbehalten).

  1. Wenn der Vertrag aufgrund des Verhaltens eines Drittunternehmens nicht oder nicht zu den im Wesentlichen vereinbarten Konditionen erfüllt werden kann.
  2. Wenn sich die andere Partei seit mindestens 15 Tagen mit der Bezahlung einer Schuld in Verzug befindet.
  3. Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat oder sich in Gläubigerverzug befindet und die durch InfiniteNet GmbH angesetzte dreitätige Nachfrist nach Ziff. 3 unbenützt verstrichen ist.
  4. Wenn die andere Vertragspartei durch oder mittels des Vertragsgegenstands Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt.
  5. Wenn der Vertragsgegenstand unlauterem oder sonstigem widerrechtlichem Verhalten des Kunden dient.
  6. Bei einer (sonstigen) schwerwiegenden Verletzung vertraglicher Pflichten durch die andere Vertragspartei.

Der Kunde kann sich nur auf die Kündigung bzw. den Rücktritt nach lit. a) und lit. b) berufen, wenn die vereinbarte Leistung durch InfiniteNet GmbH mehr als 45 Tage nach der Bestellungsbestätigung noch nicht erbracht worden ist. Wird der Vertrag aus Gründen gemäss lit. c), d), e), f) oder g) aufgelöst, so hat die Gegenpartei der kündigenden Partei den aus dem Dahinfallen des Vertrags entstandenen Schaden zu ersetzen und sie so zu stellen, wie wenn der Vertrag während weiterer drei Monate erfüllt worden wäre. Bei Einmalschuldverhältnissen wird vermutet, dass der ganze Vertrag innert dieser drei Monate erfüllt worden wäre.

20. Nachvertragliches Konkurrenzverbot

Der Kunde ist während 12 Monaten nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers, Subunternehmers oder Unterauftragnehmers für InfiniteNet GmbH nicht berechtigt, mit diesem direkt eine vertragliche Beziehung aufzunehmen. Im Falle von Zuwiderhandlungen sind 30% des durch den Kunden dem Arbeitnehmer, Subunternehmer oder Unterauftragnehmer bezahlten oder versprochenen Entgelts, welches für dessen Leistungen während dieser 24- monatigen Frist vereinbart oder ausgerichtet worden ist, als Konventionalstrafe der InfiniteNet GmbH zu vergüten. Die Geltendmachung eines höheren effektiven Schadens bleibt vorbehalten.

21. Verschiedenes

21.1 Änderungen und Ergänzungen

Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzende Abreden sind auch in anderer Form zulässig.

21.2 Unwirksame und undurchführbare Bestimmungen

Sollten einzelne der in diesen AGB vereinbarten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so soll dies die Gültigkeit der übrigen vereinbarten Regelungen nicht berühren. In einem solchen Fall sind die AGB derart auszulegen bzw. anzupassen, dass die von den Parteien mit diesem Vertrag beabsichtigten Ziele, soweit rechtlich zulässig, möglichst so umgesetzt werden können, wie dies der Fall gewesen wäre, wenn die ungültige oder undurchführbare Bestimmung hätte angewendet werden können. Dasselbe gilt für ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Klauseln eines mündlichen oder schriftlichen Vertrags, auf welchen die vorliegenden AGB gemäss Ziff. 1 derselben anwendbar sind.

21.3 Kein Verzicht

Unterlässt eine Partei die Geltendmachung von Rechten oder übt sie Nachsicht gegenüber der anderen Partei, so hat dies für die unterlassende oder nachsichtige Partei keine Beschränkung ihrer Rechte zur Folge. Die Unterlassung der Geltendmachung einer Vertragsverletzung gilt weder als Verzichtserklärung in Bezug auf die im Vertrag enthaltenen Rechte noch als Erklärung, auf die Geltendmachung von weiteren Vertragsverletzungen zu verzichten. Eine Verzichtserklärung in Bezug auf eine Bestimmung dieses Vertrages gilt nur, wenn sie von der erklärenden Partei schriftlich abgegeben worden ist.

21.4 Abtretung und Verrechnung

Die Rechte der Parteien gemäss diesem Vertrag dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden.

Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.

21.5 Zuständigkeit und anwendbares Recht

Rechtswahl

Auf diese AGB und diesen AGB unterstehende einzelvertragliche Vereinbarungen findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.

Zuständigkeit

Für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Anwendungsbereich dieser AGB und diesen AGB unterstehenden einzelvertraglichen Vereinbarungen ergeben oder die damit in Zusammenhang stehen (namentlich betreffend die Gültigkeit, den Abschluss, die Verbindlichkeit, Auslegung, Erfüllung oder Nichterfüllung) sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der InfiniteNet GmbH zuständig.

Vorbehalten bleibt das Recht der InfiniteNet GmbH, den Kunden an seinem Sitz oder Wohnsitz oder am Erfüllungsort der charakteristischen Leistung zu verklagen.